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Brief an Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee

Sehr geehrter Herr Minister Tiefensee,

im Namen des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen möchte ich Ihnen herzlich zu Ihrer Ernennung als Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung herzlich gratulieren und wünsche Ihnen für Ihr neues Amt viel Kraft.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) ist die Berufsvertretung für gut 46.000 in Deutschland tätige Psychologen, davon ist mehr als ein Viertel im BDP organisiert, viele von ihnen arbeiten im Bereich Verkehrspsychologie.

Verkehrspsychologen sind mit den Problemen, denen sich Verkehrsteilnehmer heute zu stellen haben, unmittelbar konfrontiert. Durch ihre Beratungs- und Unterstützungsarbeit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur individuellen Bewältigung der Einstellungs- und Verhaltensprobleme von Fahrern mit erhöhtem Risikopotenzial und tragen damit zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei. Darüber hinaus wirken Psychologen aber auch an der Entwicklung medialer Kampagnen für mehr Verkehrssicherheit mit. Ferner ist der BDP gesetzlich beauftragt, die amtliche Anerkennung und Qualitätssicherung der verkehrspsychologischen Berater in Deutschland zu organisieren.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, beigefügt einige Erwartungen zu formulieren, die der BDP als berufspolitische Vertretung an Sie hegt. Wir werden in einigen Monaten erneut darauf zurückkommen.

Für die kommenden Herausforderungen wünsche ich Ihnen eine glückliche Hand und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Carola Brücher-Albers
Präsidentin

15.12.2005

Anlagen:
Anlage 1: Verkehrssicherheit, Verkehrspsychologie
Anlage 2: Arbeitsmarkt Ostdeutschland


Anlage 1: Verkehrssicherheit, Verkehrspsychologie

Senioren im Straßenverkehr

Im Koalitionsvertrag Ihrer Regierung wurde formuliert, dass die Verkehrssicherheitsarbeit engagiert fortgeführt wird und hierfür auch persönliches Engagement gefördert werden soll.

Aufgrund der gestiegenen Unfallgefahr älterer Teilnehmer am Verkehr wird immer wieder diskutiert, von einem bestimmten Alter an medizinisch-psychologische Fahrtauglichkeitsprüfungen verbindlich einzuführen. Psychologen setzen dagegen auf die Lernfähigkeit und Anpassungsbereitschaft des alternden Menschen. Wir befürworten deshalb vor selektiven Schritten wirksame Maßnahmen mit vorrangig unterstützendem Charakter. Dazu gehört in erster Linie eine fundierte verkehrspsychologische Beratung älterer Verkehrsteilnehmer (Seniorenberatung). Diese niedrigschwellige individuelle Maßnahme sollte bei Fahrerlaubnisinhabern spätestens mit dem 70. Lebensjahr einsetzen. Die regelmäßige Teilnahme in z.B. fünfjährigem Turnus sollte durch geeignete gesetzliche Anreize im Rahmen des Punktesystems und der Versicherungsprämien gefördert werden.

Frühzeitige Beratung

Europa wird künftig über ein einheitliches Fahrerlaubnisrecht verfügen. Die Weichen dafür werden zurzeit gestellt. Verkehrspsychologen aus allen maßgeblichen deutschen Verbänden haben deshalb notwendige Harmonisierungsschritte auf europäischer Ebene erörtert. Nach Ansicht des BDP sollte das erfolgreiche Modell der kombinierten medizinischen und psychologischen Untersuchung von Verkehrsauffälligen weiter gefördert werden. Es stellt ein Musterbeispiel interdisziplinärer Zusammenarbeit im Interesse der Förderung der Verkehrssicherheit und der Mobilität der Betroffenen dar und sollte nicht zugunsten weniger qualifizierter Berufsgruppen modifiziert werden. Nur das Expertenwissen beider Disziplinen – der Medizin und der Psychologie - erlaubt zutreffende Prognosen und sinnvolle Empfehlungen für Fahrer mit Verhaltens- und Einstellungsproblemen. In diesem Zusammenhang setzen wir uns für eine frühzeitige fachliche Beratung aller Kraftfahrer ein, denen die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Diese Beratung sollte gleich nach der richterlichen Entscheidung, und nicht erst kurz vor dem MPU-Gutachten einsetzen. Viele Kraftfahrer suchen bislang zu spät oder an falscher Stelle - bei zweifelhaften, Erfolg versprechenden Scharlatanen - Rat. Die gegenwärtige Situation trägt dazu wesentlich bei, denn sie erlaubt es vielen Kraftfahrern, nach dem Entzug der Fahrerlaubnis notwendige Veränderungen hinauszuschieben.
Wir plädieren deshalb dafür, durch Fachleute so früh wie möglich die individuellen Voraussetzungen zu prüfen und auf den Einzelnen zugeschnittene Empfehlungen zu geben. Zu Recht klagen viele Kraftfahrer nach der Fahreignungsbegutachtung, sie hätten gar nicht gewusst, worauf es ankomme. Aus Unkenntnis können Monate oder gar Jahre bis zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis und damit der Wiederherstellung der arbeitsmarktpolitisch dringend erforderlichen Mobilität vergehen, die sozialen und beruflichen Folgen sind teilweise dramatisch.
Der BDP ist sich mit den Fachverbänden im Bereich Verkehrspsychologie einig, dass gesetzliche Regelungen und Anreize für eine frühzeitige verkehrspsychologische Beratung der Betroffenen in der Sperrfrist die beste Lösung sind.

Anlage 2: Arbeitsmarkt Ostdeutschland

Der Koalitionsvertrag formuliert, dass der Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente in Ostdeutschland weiterhin unverzichtbar sei.
In der Mehrheit der ostdeutschen Regionen besteht eine Unterversorgung in der Psychotherapeutischen Versorgung, die bei Kindern und Jugendlichen ähnlich wie im hausärztlichen Bereich besonders dramatisch ist (RKI 2004, S. 153; Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen). Der BDP schlägt vor, durch flexible Arbeitszeitmodell und weniger bürokratischen Umgang mit den Vorgaben der Bedarfsplanung und Zulassung besondere Anreize zu schaffen, damit mehr Psychotherapeuten sich in Ostdeutschland niederlassen.

Viel wichtiger ist aber, das derzeitige Nadelöhr der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Psychologischen Psychotherapeuten zu verändern. So wie sie heute existiert, bedeutet diese Verordnung, dass nur wenige Menschen sich die Ausbildung leisten können, man kann ironischerweise von einer Zielpopulation der „Töchter höherer Schichten“ sprechen. Während die Approbation und Berechtigung zur Berufsausübung im sozialversicherungsrechtlichen Bereich bei den Ärzten über eine Facharztausbildung läuft und mit einer tariflichen Vergütung erreicht wird, müssen Psychologen bei der Ausbildung zum Psychotherapeuten in den meisten Fällen eigene finanzielle Ressourcen mobilisieren, da es sich nicht um eine Erstausbildung handelt.
Dies ist meist nur über eine Teilzeitausbildung erreichbar, die eine Existenzsicherung durch andere, oft auch berufsfremde Tätigkeiten ermöglicht, da die Kliniken die geforderte praktische Tätigkeit entweder überhaupt nicht oder nur sehr gering vergüten (siehe z.B. Zentrale Arbeitsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit, 2005).

Folge ist, dass auch im psychotherapeutischen Bereich nicht genügend Nachwuchs ausgebildet wird. Von den 27.000 approbierten Psychologen in Deutschland scheiden in den nächsten 10 Jahren aus Altersgründen 17.000 aus. Zur Zeit befinden sich aber nur rund 2.500 Psychologen in der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten (Report Psychologie, 11/12 2005).
Eine Neuregelung der Vergütung dieser Psychotherapeuten in Ausbildung, z.B. über die Pflegesätze der Krankenhäuser, oder über die Ausbildungsumlage, ist daher dringend notwendig.