Sektion Verkehrspsychologie unterstützt die europaweite Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger
Kritik an geplantem Verzicht auf eine Fahreignungsbegutachtung (MPU)
Alkoholkonsum und das Führen von Kraftfahrzeugen passen nicht zusammen. Dies gilt besonders für jugendliche Fahranfänger, die ohnehin in erhöhtem Maße unfallgefährdet sind, weil sie sich häufig an falschen Vorbildern orientieren oder ihnen klare Handlungsnormen fehlen. Sie brauchen gut verständliche Verhaltensmaximen und deshalb ist es richtig und notwendig, über die (europaweite) Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger nachzudenken, um die Zahl der schweren Diskounfälle zu senken. So wird nämlich glasklar: Der Gesetzgeber macht keinen Unterschied zwischen Alkohol und anderen Drogen wie z.B. Cannabis – beides ist am Steuer gefährlich.
Zu diskutieren ist, ob dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit durch abgestufte Maßnahmen Rechnung getragen werden kann (z.B. durch die Einstufung einer Alkoholfahrt unter 0,5 Promille in der Probezeit als 'weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung'). In jedem Fall muss aber gelten: Bei wiederholten Verkehrsverstößen in der Probezeit ist stets die Teilnahme an einem "besonderen Aufbauseminar für alkohol- und drogenauffällige Fahrer" erforderlich, auch wenn nur in einem Fall Alkohol im Spiel war. Den Betroffenen darf die sinnvolle und fachlich angemessene Hilfe durch Verkehrspsychologen mit besonderen Erfahrungen auf diesem Sektor nicht vorenthalten werden. Die Zuweisung zu einem "allgemeinen" Aufbauseminar für verkehrsauffällige Fahranfänger wäre für diese Personengruppe eine glatte Fehlzuweisung. Das ist zwar gesetzlich geregelt, es bestehen aber berechtigte Zweifel, ob es auch so umgesetzt wird.
Derzeit führen Verkehrspsychologen im Rahmen der Regelungen des Punktesystems ausschließlich "besondere Aufbauseminare" durch. Völlig unverständlich ist das Verbot, auch "normale" Aufbauseminare mit Rechtsfolgen - bei Verkehrsauffälligkeiten ohne Alkohol und Drogen - durchzuführen. Verkehrspsychologen haben als anerkannte Seminarleiter selbstverständlich auch die Kompetenz, Verkehrsverstöße ohne Alkohol oder Drogen fachgerecht in ihren Seminaren zu bearbeiten.
Unverständlich ist auch der geplante Verzicht auf eine Fahreignungsbegutachtung (MPU) bei Fahranfängern nach doppeltem Verstoß gegen das Alkoholverbot in der Probezeit. Hier werden junge Kraftfahrer mit vergleichbarer Lernproblematik (keine Konsequenzen aus dem ersten Vorfall gezogen) - nicht selten sogar mit vergleichbarer Suchtproblematik – besser gestellt als Kraftfahrer mit nur geringfügig höherer Alkoholkonzentration (die Höhe der BAK ist in diesem Bereich bekanntlich kein sicherer Indikator für mögliche Suchtprobleme). Das ist weder verhältnismäßig, noch fachlich vernünftig. Denn die "Fahreignung" steht nur in einem bedingten Zusammenhang mit der Höhe der Alkoholkonzentration.
Prognostisch weitaus wichtiger sind Fragen der Lernfähigkeit und Lernbereitschaft. Diese sind bei einem wiederholten Verstoß gegen das Alkoholverbot in der Probezeit aber mindestens so in Frage gestellt, wie etwa bei einem einmaligen Verstoß nach § 14 (Cannabis). Die Tatsache, dass die Gruppe der jungen Fahrer an einem Drittel aller Unfälle mit Getöteten und Verletzten unter Alkoholeinfluss beteiligt ist, erzwingt nach unserer Auffassung eine spezialpräventive Maßnahme bei dieser riskanten Fahrergruppe. Im ersten Schritt also eine sehr sorgfältige individuelle Diagnose der Gründe für diesen auffälligen Mangel an Lernfähigkeit bzw. Lernbereitschaft.
Adalbert Allhoff-Cramer Vorsitzender der Sektion Verkehrspsychologie im BDP
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