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Schwerpunkt: Leistungen für MitgliederAus: Report Psychologie 6/03 Die schwierige finanzielle Situation des Gesamtverbandes betrifft auch die Sektion Verkehrspsychologie. Auf der Haushaltskonferenz am 7.3.2003 in Göttingen mussten wir wie alle anderen Untergliederungen eine pauschalisierte 70%ige Kürzung der beantragten Projektmittel hinnehmen. Angesichts der Fülle der anstehenden Aufgaben sind wir gezwungen, eine Reihe wünschenswerter Vorhaben nicht oder nur in minimalem Umfang zu realisieren. Dazu gehören u.a. die Angleichung der Internetpräsenz www.bdp-verkehr.de an das Layout des Gesamtverbandes, die Vorbereitung der Evaluation unserer gesetzlich verankerten Dienstleistung Verkehrspsychologische Beratung, Stellungnahme zu den geplanten gesetzlichen Veränderungen für Fahranfänger, Einholen einer rechtlichen Stellungnahme zur Mehrwertsteuerpflicht und Verstärkung der europäischen Zusammenarbeit. 1. Wir bereiten die Revision 6 des Leitfadens für die Verkehrspsychologische Beratung nach § 4, Abs. 9 des Straßenverkehrsgesetzes vor. Dabei geht es 1. um die Anpassung an veränderte gesetzliche Bestimmungen, 2. um die formale Absicherung der bereits praktizierten Vereinfachung beim Fortbildungsnachweis und 3. um die Erleichterung der Handhabung durch die Verkehrspsychologischen Berater (Flexibilisierung und Präzisierung des Zeitrahmens, Überarbeitung der Vertragsvorlage und der Dokumentation etc.). Die veränderte Fassung wird voraussichtlich nach den Sommerferien vorliegen und dann sowohl auf unserer Internetseite veröffentlicht, als auch leitfadenkonform allen amtlich anerkannten Beratern zur Verfügung gestellt. 2. Wir haben begonnen, eine Liste aller Fachpsychologinnen und Fachpsychologen für Verkehrspsychologie (BDP) im Internet zu veröffentlichen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen konnten nur die Kolleginnen und Kollegen aufgenommen werden, die einer Veröffentlichung ausdrücklich zugestimmt haben. Wer den Titel besitzt und noch aufgenommen werden möchte, wende sich bitte an die Deutsche Psychologen Akademie, da diese die Anerkennung und Registerführung organisatorisch abwickelt, das Gleiche gilt für Adressenänderungen etc. Mittelfristig wollen wir als Sektion eine stärkere Vermarktung dieses Titels durch Mailing-Aktionen, Anschreiben potenzieller Kunden verkehrspsychologischer Dienstleistungen, Erstellen einer Broschüre etc. erreichen. Damit soll eine weitere Marktdurchdringung erreicht und verdeutlicht werden, dass qualifizierte Anbieter verkehrspsychologischer Dienstleistungen an diesem vom Berufsverband verliehenen Titel zu erkennen sind. 3. Wir sind dabei, in einem zentralen Bereich verkehrspsychologischer Dienstleistungen eine Art Gütesiegel zu entwickeln. Dies ist ein wichtiges neues Projekt der Sektion in diesem Jahr. Es geht darum, im Arbeitsfeld der Beratung vor oder nach einer Fahreignungsuntersuchung abzusichern, dass solche Beratung nur von seriösen und qualifizierten Anbietern erbracht wird bzw. konkret darum, dass von Straßenverkehrsämtern und anderen Stellen nur solche Anbieter empfohlen werden, die bestimmten Qualitätsstandards entsprechen. In diesem Arbeitsfeld arbeiten nicht nur unzureichend ausgebildete und der Qualität ihrer Arbeit schwer zu beurteilende Diplom-Psychologen, sondern das Arbeitsfeld wird zunehmend von Nicht-Psychologen bedroht. Zunehmend drängen sich staatliche subventionierte Suchtberatungsstellen, Sozialpädagogen, Ärzte etc. in diesen Bereich. Wir sehen hier sowohl die Chance als auch die Notwendigkeit, die Sektion als die bundesweite Organisation zu profilieren, die in diesem Bereich die Definitionsmacht besitzt, wer ein seriöser Anbieter ist. Dieses erfordert allerdings einen erheblichen finanziellen und arbeitsmäßigen Aufwand. Bisher haben wir einen Kriterienkatalog entwickelt und operationalisiert, das Prüfverfahren in den Grundzügen festgelegt und einen Brief an die entsprechenden Ämter entworfen. Wenn dieser Report Psychologie erscheint, sind hoffentlich die ersten Briefe und möglicherweise Reaktionen schon erfolgt; wir werden weiter über die Fortschritte berichten. Bilanz sieben erfolgreicher Jahre
Die zweite Sitzung fand am 11.10.1997 in Karlsruhe statt. Dabei ging es vor allem um die berufspolitischen und berufsethischen Leitsätze – die Selbstverständnis-Erklärung. Am 28.3.1998 in Bayreuth wurde die Selbstverständnis-Erklärung schließlich mit überwältigender Mehrheit verabschiedet. Auch das Thema der Verkehrspsychologischen Beratung nach dem § 71 der Fahrerlaubnisverordnung wurde ausführlich diskutiert. Die Leitung des AK |
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