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Qualitätssicherung Register Ablauf der Anerkennung FAQ |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)Im Zusammenhang mit der verkehrspsychologischen Beratung gibt es inzwischen viele Fragen. Im Folgenden versuchen wir die am häufigsten auftauchenden Fragen zu beantworten und Ihnen so wieder Gewissheit für das weitere Vorgehen und die weitere Arbeit zu geben. Frage: Ich habe meine Dokumentation nach dem QMH2010 oder dem alten Leitfaden erstellt. Wird diese anerkannt? Antwort: Ja, wenn sie den dort formulierten Voraussetzungen entspricht. Frage: Wird das angekündigte neue Qualitätssicherungssystem (QSS) nicht noch komplizierter und aufwendiger als das derzeit geltende QMH? Antwort: Nein. Die leichte Handhabbarkeit durch die betroffenen Berater war ein ganz wesentliches Ziel bei der Erstellung. Frage: Wann wird endlich das Register der verkehrspsychologischen Berater aktualisiert? Antwort: Das Register wurde komplett überarbeitet und mit neuen Suchfunktionen versehen, so dass Kunden jetzt noch leichter einen Berater in ihrer Nähe finden können. Das Register ist fertiggestellt und steht zu Ihrer Verfügung. Wichtiger Hinweis an alle verkehrspsychologischen Beraterinnen und Berater: Wenn Daten sich gegenüber den Einträgen im Register geändert haben, falsch sind oder ganz fehlen, geben Sie uns bitte schnellstmöglich eine Nachricht. Nur dann kann das Register umgehend aktualisiert werden. Prüfen Sie also möglichst bald, ob der im Register vorhandene Eintrag mit der Realität übereinstimmt.
Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. Am Köllnischen Park 2 Telefon 030/209166740 |
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