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Informationen zum amtlich anerkannten verkehrspsychologischen Berater

Aktuelle Informationen

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)

§ 71 Verkehrspsychologische Beratung

(1) Für die Durchführung der verkehrspsychologischen Beratung nach § 4 Abs. 9 des Straßenverkehrsgesetzes gelten die Personen im Sinne dieser Vorschrift als amtlich anerkannt, die eine Bestätigung nach Absatz 2 der Sektion Verkehrspsychologie im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. besitzen.

Zum 01.01.2012 wird der Vorstand der Sektion Verkehrspsychologie im BDP e. V. ein neues Qualitätssicherungssystem (QSS) einführen.

Auf diesen Seiten sind die wichtigsten aktuellen Informationen zusammengefasst dargestellt; wenn Sie Anregungen, Korrekturen oder Hinweise allgemeiner Art haben, zögern Sie bitte nicht, sich an die angegebenen Kontakte zu wenden. Vielen Dank!

Informationen zu den neuen Teilnahmebescheinigungen

Ab dem 01.01.2012 werden zur Vorbeugung gegen unzulässige oder unberechtigt ausgestellte, z. B. gefälschte, Teilnahmebescheinigungen weitgehend fälschungsgesicherte Formulare vom o. a. Arbeitsbereich ausgegeben, die von vornherein durchnummeriert sind und im Nachhinein den zugelassenen Beratern zugeordnet werden können. Die die Bescheinigung empfangenden Verkehrs- und Ordnungsbehörden können dann ggf. die Zuordnung durch uns überprüfen lassen.
Im Detail werden wir im Januar die Anforderungen der Formulare und die Kostenregelung bekannt machen.
Diese Bescheinigung ersetzt bei Beratungen, die ab dem 01.01.2012 abgeschlossen werden, den Dokumentenvordruck "Doku 25" des QMS2010.

Register der nach § 71 FeV anerkannten Berater

Seit Dezember 2011 ist das aktualisierte Register der nach § 71 FeV amtlich anerkannten Berater abrufbar. ("Register")

Ankündigung und Anerkennung von Fortbildungen

Der Sektionsvorstand bittet darum, dass alle Veranstaltungen, die für die Fortbildungsstunden anerkannt werden sollen, mindestens sechs Wochen vorher bei der Sektion angemeldet werden. Der Sektionsvorstand wird die eingereichten Unterlagen prüfen, ggf. Rückfrage nehmen und mit einer Empfehlung über die anzuerkennenden Stunden zur Entscheidung vorbereiten. Der Sektionsvorstand weist darauf hin, dass verspätete Beantragung unter Umständen zu einer Nichtanerkennung führen können. Entsprechende Anträge und Belege können auch direkt per Mail geschickt werden.

 


Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.
Sektion Verkehrspsychologie

Am Köllnischen Park 2
10179 Berlin

Telefon 030/209166740
Telefax 030/20916677750

eMail: fev-berater@bdp-verkehr.de