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Qualitätssicherung Register Ablauf der Anerkennung FAQ |
Informationen zum amtlich anerkannten verkehrspsychologischen BeraterAktuelle Informationen
(1) Für die Durchführung der verkehrspsychologischen Beratung nach § 4 Abs. 9 des Straßenverkehrsgesetzes gelten die Personen im Sinne dieser Vorschrift als amtlich anerkannt, die eine Bestätigung nach Absatz 2 der Sektion Verkehrspsychologie im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. besitzen. Zum 01.01.2012 wird der Vorstand der Sektion Verkehrspsychologie im BDP e. V. ein neues Qualitätssicherungssystem (QSS) einführen. Auf diesen Seiten sind die wichtigsten aktuellen Informationen zusammengefasst dargestellt; wenn Sie Anregungen, Korrekturen oder Hinweise allgemeiner Art haben, zögern Sie bitte nicht, sich an die angegebenen Kontakte zu wenden. Vielen Dank! Informationen zu den neuen Teilnahmebescheinigungen Ab dem 01.01.2012 werden zur Vorbeugung gegen unzulässige oder unberechtigt ausgestellte, z. B. gefälschte, Teilnahmebescheinigungen weitgehend fälschungsgesicherte Formulare vom o. a. Arbeitsbereich ausgegeben, die von vornherein durchnummeriert sind und im Nachhinein den zugelassenen Beratern zugeordnet werden können. Die die Bescheinigung empfangenden Verkehrs- und Ordnungsbehörden können dann ggf. die Zuordnung durch uns überprüfen lassen. Register der nach § 71 FeV anerkannten Berater Seit Dezember 2011 ist das aktualisierte Register der nach § 71 FeV amtlich anerkannten Berater abrufbar. ("Register") Ankündigung und Anerkennung von Fortbildungen Der Sektionsvorstand bittet darum, dass alle Veranstaltungen, die für die Fortbildungsstunden anerkannt werden sollen, mindestens sechs Wochen vorher bei der Sektion angemeldet werden. Der Sektionsvorstand wird die eingereichten Unterlagen prüfen, ggf. Rückfrage nehmen und mit einer Empfehlung über die anzuerkennenden Stunden zur Entscheidung vorbereiten. Der Sektionsvorstand weist darauf hin, dass verspätete Beantragung unter Umständen zu einer Nichtanerkennung führen können. Entsprechende Anträge und Belege können auch direkt per Mail geschickt werden.
Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. Am Köllnischen Park 2 Telefon 030/209166740 |
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