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Ablauf der AnerkennungAblauf der Anerkennung/Aufrechterhaltung Informationen zum Antrag auf Anerkennung als verkehrspsychologischer Berater (Erstantrag) und zum Antrag auf Aufrechterhaltung der Anerkennung finden Sie hier. Erstzulassung Dem persönlich unterschriebenen Antrag auf Erteilung sind die folgenden Nachweise gemäß Checkliste beizufügen:
Jede erteilte Anerkennung wird durch eine fortlaufende Registernummer gekennzeichnet. Einmal vergebene Registernummern werden nicht mehr für neue Anerkennungen genutzt. Verlängerung oder Aussetzung Die Aufrechterhaltung der Anerkennung ist spätestens zwei Monate vor Ablauf des Anerkennungszeitraums bei der Sektion von jedem Antragsteller förmlich zu beantragen. Dem Antrag ist der Nachweis der Teilnahme an einer von der Sektion Verkehrspsychologie anerkannten Fortbildungsveranstaltung oder Praxisberatung im Umfang von mindestens 16 Stunden beizufügen (vgl. Regelung 2.1.2) sowie Kopien seiner Beratungsdokumentationen des aktuellen Jahres. Das Entgelt für die Verlängerung des Antrags ist sofort fällig. Aussetzungen der Anerkennung aus persönlichen Gründen müssen vom Antragsteller mitgeteilt werden. Sie führen zu einer Sperrung im Register. Diese Sperrung erfolgt kostenfrei. Über die Gründe der Aussetzung ist die Sektion rechtzeitig zu informieren. Im Falle des Antrages auf Wiedereinsetzung verlängert sich die Frist für die Verlängerung der Anerkennung nach § 71 FeV um den Zeitraum der Aussetzung. Über Zweifelsfälle entscheidet die Anerkennungskommission.
Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. Am Köllnischen Park 2 Telefon 030/209166740 |
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