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Ablauf der Anerkennung

Ablauf der Anerkennung/Aufrechterhaltung

Informationen zum Antrag auf Anerkennung als verkehrspsychologischer Berater (Erstantrag) und zum Antrag auf Aufrechterhaltung der Anerkennung finden Sie hier.

Erstzulassung

Dem persönlich unterschriebenen Antrag auf Erteilung sind die folgenden Nachweise gemäß Checkliste beizufügen:

  1. Kopie des Hochschuldiploms in Psychologie oder gleichwertiger Abschluss z.B. Master.

  2. Bestätigung einer verkehrspsychologische Ausbildung an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule oder einer Stelle, die sich mit der Begutachtung oder Wiederherstellung der Kraftfahreignung befasst, oder an einem Ausbildungsseminar, das vom Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. veranstaltet wird,

  3. Nachweis von Erfahrungen in der Verkehrspsychologie gemäß § 71 FeV Absatz 2 Satz 3.

  4. Nachweis der Teilnahme an einem Einführungsseminar über Verkehrsrecht von mindestens 16 Stunden.

  5. Auszug aus dem Verkehrszentralregister Flensburg

  6. Polizeiliches Führungszeugnis

  7. Verpflichtungserklärung des Antragsstellers

  8. Antragsdaten für Registereintrag (Name, Vorname, Titel, Geburtsdatum, Geschlecht, Dienstanschrift, Telefon, Telefax, Ortsbuchstaben des Kfz-Kennzeichens, Bundesland, ggf. Email, Homepage)

Jede erteilte Anerkennung wird durch eine fortlaufende Registernummer gekennzeichnet. Einmal vergebene Registernummern werden nicht mehr für neue Anerkennungen genutzt.

Verlängerung oder Aussetzung

Die Aufrechterhaltung der Anerkennung ist spätestens zwei Monate vor Ablauf des Anerkennungszeitraums bei der Sektion von jedem Antragsteller förmlich zu beantragen. Dem Antrag ist der Nachweis der Teilnahme an einer von der Sektion Verkehrspsychologie anerkannten Fortbildungsveranstaltung oder Praxisberatung im Umfang von mindestens 16 Stunden beizufügen (vgl. Regelung 2.1.2) sowie Kopien seiner Beratungsdokumentationen des aktuellen Jahres. Das Entgelt für die Verlängerung des Antrags ist sofort fällig.

Aussetzungen der Anerkennung aus persönlichen Gründen müssen vom Antragsteller mitgeteilt werden. Sie führen zu einer Sperrung im Register. Diese Sperrung erfolgt kostenfrei. Über die Gründe der Aussetzung ist die Sektion rechtzeitig zu informieren. Im Falle des Antrages auf Wiedereinsetzung verlängert sich die Frist für die Verlängerung der Anerkennung nach § 71 FeV um den Zeitraum der Aussetzung. Über Zweifelsfälle entscheidet die Anerkennungskommission.

 


Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.
Sektion Verkehrspsychologie

Am Köllnischen Park 2
10179 Berlin

Telefon 030/209166740
Telefax 030/20916677750

eMail: fev-berater@bdp-verkehr.de