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Beratung § 71
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Informationen zum amtlich anerkannten verkehrspsychologischen Berater

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)

§ 71 Verkehrspsychologische Beratung

(1) Für die Durchführung der verkehrspsychologischen Beratung nach § 4 Abs. 9 des Straßenverkehrsgesetzes gelten die Personen im Sinne dieser Vorschrift als amtlich anerkannt, die eine Bestätigung nach Absatz 2 der Sektion Verkehrspsychologie im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. besitzen.

Zum 01.01.2010 hat der Vorstand der Sektion Verkehrspsychologie ein neues Qualitätsmanagement Handbuch Beratung (QMH) eingeführt, das entsprechend Anwendung findet.

Auf den folgenden Seiten sind die wichtigsten Informationen zusammengefasst dargestellt; wenn Sie Anregungen, Korrekturen oder Hinweise allgemeiner Art haben, zögern Sie bitte nicht, sich an die angegebenen Kontakte zu wenden. Vielen Dank!

Bei einigen Anwendern konnten die QMH-Dateien nicht richtig aufgerufen werden; wir bitten, diesen Fehler zu entschuldige, wir arbeiten an der Behebung. Gerne senden wir Ihnen gegen eine Kostenerstattung von 10 EURO einen Ausdruck des QMH (1+2).

Ablauf der Anerkennung Qualitäts-management Register FAQ Kontakt
Informationen zum Antrag auf Anerkennung als verkehrs-psychologischer Berater (Erstantrag) und zum Antrag auf Aufrechterhaltung der Anerkennung.

Bitte hier klicken, um zu weiteren Informationen zum Ablauf der Anerkennung zu gelangen.
Das seit dem 01.01.2010 geltende QMH besteht aus zwei Teilen:

1. Textteil: Die 10 Kapitel sind in ihrer jeweils gültigen Fassung hier abrufbar. Bitte achten Sie auf die Versionsnummern.
 
2. Dokus: Die Dokumente D1 bis D29 finden Sie hier; auch die Dokus sind in ihrer aktuellen Version abrufbar - bitte achten Sie auf die Versionsnummern.

3. Änderungen: Eine Übersicht der aktuellen Änderungen finden Sie hier.
Sie finden hier das Register der amtlich anerkannten verkehrs-psychologischen Berater; dieses Register stellt den Stand der Zertifizierung dar; sollten Sie Fehler finden oder Änderungen mitteilen wollen, so wenden Sie sich bitte an FeV-Berater@bdp-verband.de:

(Technischer Hinweis: die Datenbank wird derzeit technisch und inhaltlich überarbeitet - wir bitten daher um Ihr Verständnis für mögliche Probleme in der Darstellung.)

Berater können hier ihre Daten überprüfen; Änderungen zur Erreichbarkeit teilen Sie bitte umgehend mit.

Führerscheinstellen können hier die tatsächliche Anerkennung überprüfen.

Verkehrsteilnehmer auf der Suche nach einem verkehrs-psychologischen Berater können hier berechtigte Psychologen finden.
Da die Einführung eines neuen Qualitäts-Management-Systems immer auch eine Menge Fragen aufwirft, deren Antworten vielleicht nicht sofort zu finden sind, haben wir hier eine Sammlung "häufig gestellter Fragen" (FAQ) aufgestellt. Bitte wenden Sie sich bei Fragen, Anregungen, Kommentaren, Hinweisen konkreter und allgemeiner Art an den entsprechend zuständigen Kontakt; Sie erhalten dann zeitnah qualifizierte Antwort.