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Anforderungen an Organisation und Durchführung verkehrspsychologischer Beratungen

Sehr geehrte Beraterinnen und Berater,

Damit (auch wenn da nicht immer alles auf dem aktuellsten Stand ist) die anderen Informationen auf unserer web-Site nicht ganz untergehen, finden Sie auf dieser Seite in Zukunft immer die aktuellen Informationen für Sie:

Bei Fragen rund um den Berater wenden Sie sich am besten an unseren Sekretär, Herrn Fuchs. Er wird sich gerne um Sie kümmern.

Sektion Verkehrspsychologie des BDP e. V.
Geschäftsstelle
Haus der Psychologie
Am Köllnischen Park 2
10179 Berlin
Telefon: 030 / 209166-740
Telefax: 030 / 20916677750
Mail: sekretariat@bdp-verkehr.de

Die Geschäftszeiten sind:
Dienstags von 11 bis 15 Uhr.

 

16.02.2010:

Sehr geehrte Beraterinnen und Berater,

Sie finden hier den Text, der Ihnen in den nächsten Tagen per Post zugestellt werden sollte/wurde. Dieser Brief ist die offizielle Information des Sektionsvorstands über das zum 01.01.2010 neu eingeführte QMH-Beratung. Wir bitten Sie - als bereits zertifizierte Beraterin/Berater- um entsprechende Kenntnisnahme.

Vielen Dank.

zum Anschreiben

Bitte halten Sie sich streng an die dort genannten Vorgaben und verwenden Sie bitte die dort auch einzeln speicherbaren Formulare.

Anforderungen an Organisation und Durchführung verkehrspsychologischer Beratungen gemäß § 4 Abs. 9 StVG (Qualitätsmanagement)

Verfahren für die Erlangung von Bestätigungen nach § 71 FeV als verkehrspsychologische/r Berater/in
(amtliche Anerkennung)

 

Seit dem 01.01.2010 ist das neue Qualitätsmanagement-Systems der verkehrspsychologischen Beratung nach § 4 Abs. 9 StVR und § 71 FeV in Kraft. (QMH)

Es ersetzt den bisherigen Leitfaden.

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