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BDP-Fortbildung: Hinweise zu den Unterrichtseinheiten

Die Liste der von der Sektion anerkannten Fortbildungsveranstaltungen umfasst Kurztitel, Datum, Ort und die Anzahl der angerechneten Unterrichtseinheiten (UE).

"nPV" bedeutet "nach Programm-Vorlage": Eine Anerkennung ist geplant, es liegt aber kein konkreter Antrag mit einem Programm vor. In die Liste werden nur beantragte Veranstaltungen aufgenommen, die den Veranstaltungstitel, den zeitlichen Umfang, den/die Referenten und einer Kurzbeschreibung spezifizieren. Sie müssen einen inhaltlichen Bezug zur Verkehrspsychologie aufweisen.

Fortbildungsstunden (gerechnet als Unterrichtseinheiten von 45 Min) werden in gleicher Höhe sowohl für die Aufrechterhaltung der Anerkennung zum Verkehrspsychologischen Berater wie auch für die gemäß Curriculum verpflichtende Fortbildung für den "Fachpsychologen" anerkannt.

Ein Nachweis der Fortbildung zur Aufrechterhaltung der Zusatzqualifikation "Fachpsychologe für Verkehrspsychologie" ist alle 5 Jahre erforderlich. Zuständig für die Anerkennung von Veranstaltungen ist der Sektionsvorstand. Dieser entscheidet über die grundsätzliche Anerkennung und nach Vorlage des Programms über die angerechnete Stundenzahl.

Stundenzahlen für Veranstaltungen im Rahmen des Curriculums beruhen auf Grundsatzbeschlüssen.