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GO für Arbeitskreise der Sektion

Geschäftsordnung für Arbeitskreise  in der Sektion Verkehrspsychologie des BDP e.V.

1. Stellung der Arbeitskreise
Arbeitskreise (AK) sind Personenzusammenschlüsse, die dem ständigen Meinungs- und Erfahrungsaustausch dienen, den Vorstand bei fach- und berufspolitischen Fragestellungen beraten und zugewiesene Sonderaufgaben übernehmen.
Die AK besitzen keine Organstellung und vertreten den Berufsverband bzw. die Sektion nicht nach außen.
Nach der Geschäftsordnung (GO) der Sektion Verkehrspsychologie können die AK jederzeit durch Beschluss der Mitgliederversammlung oder durch Vorstandsbeschluss aufgelöst werden.

2. Mitgliedschaft
In den AK können nur Diplom-Psychologen arbeiten, die gemäß § 3.1 der GO Mitglied der Sektion sind. Die AK-Leitung führt eine Mitgliederliste. In sie wird auf Antrag jedes Sektionsmitglied aufgenommen, das bereit ist, in dem Arbeitskreis mitzuarbeiten.

3. Einberufung
Der Vorstand der Sektion lädt zu der konstituierenden Sitzung der AK ein.
Die weiteren Einberufungen der AK erfolgen durch dessen Leitung schriftlich unter Angabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen.

4. Leitung
Die Leitung besteht aus drei Personen.
Der Leiter der AK ist dasjenige Vorstandsmitglied, das durch Vorstandsbeschluss für diesen Bereich verantwortlich ist.
Die Wahl der anderen Leitungsmitglieder erfolgt für die jeweilige Amtsdauer des Vorstandes der Sektion. Die Leitungsmitglieder werden direkt und geheim auf der AK-Tagung nach einer Vorstandswahl gewählt.
Die Leitung führt die Geschäfte des Arbeitskreises, leitet die Sitzungen und vertritt ihn innerhalb der Sektion und ist dem Vorstand und dem Arbeitskreis gegenüber über die Arbeit zur Rechenschaft verpflichtet.
Die Leitung legt dem Vorstand jeweils bis zum 30. Juni eines Jahres einen Plan über benötigte Mittel für das kommende Jahr vor, aus dem die zu erwartenden Ausgaben aufgeschlüsselt hervorgehen.
Die Leitung ist dafür verantwortlich, daß die durch die Arbeit der Arbeitskreise entstehenden Kosten im Rahmen der Jahresmittelzuweisungen bleiben.

5. Sitzungen, Protokoll
Die Leitung der AK tagt nach Bedarf  - mindestens zweimal und höchstens viermal jährlich.
Die Leitung trifft ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Sitzungen können auch im Wege einer Telefonkonferenz durchgeführt werden, wenn keine Leitungsmitglied widerspricht.
Die AK tagen ein- bis zweimal jährlich.
Zu Beginn der Sitzungen wird eine Tagesordnung beschlossen.
Über die Sitzungen der AK-Leitung sowie der AK-Tagungen ist ein Protokoll zu führen, das innerhalb von vier Wochen nach der Sitzung zu versenden ist. Das Protokoll der AK-Sitzung geht an die AK-Mitglieder, die AK-Leitung und den Vorstand der Sektion, das Protokoll der Leitungssitzung an die AK-Leitung und den Sektionsvorstand, auf Anforderung wird es auch den AK-Mitgliedern zur Verfügung gestellt.

6. Beschlussfassungen
Beschlüsse richten sich an den Vorstand der Sektion.
Die Abstimmungen erfolgen mehrheitlich und offen. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.

7. Aufgabenwahrnehmung
Die AK gestalten ihre Arbeit im Rahmen der Aufgabenzuweisungen frei und eigenständig.

8. Aktenführung
Dem Leiter der AK obliegt die Aktenführung. Er stellt Kopien wichtiger Vorgänge den Mitgliedern der Leitung zur Verfügung. Die Akten sind Eigentum der Sektion Verkehrspsychologie. Nach Ablauf der Amtsdauer des Leiters hat dieser sämtliche in seinem Besitz befindlichen Akten, die die AK-Arbeit betreffen und dokumentieren, an den Vorstand der Sektion herauszugeben.

9. Inkrafttreten
Vorstehende Geschäftsordnung ist durch Beschluss des Vorstandes der Sektion Verkehrspsychologie des BDP vom 02.12.1996 am gleichen Tage in Kraft gesetzt worden.